webvora.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der webvora GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, UI/UX-Design, Beratung und verwandte digitale Dienstleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Vertrag zwischen den Parteien.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Zeitplanung führen.

§3 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Einhaltung des aktuellen Stands der Technik.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

(3) Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung nach eigenem fachlichen Ermessen, soweit nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der zur Abgabe aller im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erforderlichen Erklärungen berechtigt ist.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Feedback zu Entwürfen und Zwischenergebnissen innerhalb der vereinbarten Fristen zu geben. Verzögerungen durch den Auftraggeber können zu einer entsprechenden Verschiebung der Liefertermine führen.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung wie folgt fällig: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme des Projekts.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§6 Termine und Fristen

(1) Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden (z. B. verspätete Zulieferung von Inhalten oder Feedback), führen zu einer entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Fristen.

(3) Höhere Gewalt und Ereignisse, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

§7 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die fertiggestellten Leistungen zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel schriftlich zu rügen.

(2) Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§8 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§10 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein.

(2) Das Urheberrecht an den erstellten Werken verbleibt beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke – unter Wahrung etwaiger Vertraulichkeitspflichten – als Referenz in seinem Portfolio und zu Werbezwecken zu verwenden.

(4) Vor vollständiger Bezahlung eingeräumte Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung und können bei Zahlungsverzug widerrufen werden.

§11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht, oder die der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.

§12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Vergütungen trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist.

(3) Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

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